Weiterbildungsgeld: Höhe, Voraussetzung und Weiterbildungsprämie
Das Weiterbildungsgeld richtet sich an Menschen, die Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld empfangen. Es wird vom Jobcenter oder der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt und beträgt 150 Euro monatlich. Voraussetzung ist, dass es sich bei der Bildungsmaßnahme um eine abschlussorientierte Weiterbildung handelt. Was genau das bedeutet, weitere Voraussetzungen und wann eine zusätzliche Weiterbildungsprämie möglich ist, haben wir im Folgenden zusammengefasst.

Wer hat Anspruch auf Weiterbildungsgeld?
Das Weiterbildungsgeld ist eine finanzielle Zusatzleistung der Bundesagentur für Arbeit und des Jobcenters. Es richtet sich an alle, die Bürgergeld oder ALG I empfangen. Ziel ist es, Anreize für den Erwerb eines anerkannten Berufsabschlusses zu schaffen.
Höhe
Die Höhe der Förderung beträgt 150 Euro monatlich. Das Weiterbildungsgeld wird dabei über die gesamte Dauer der Weiterbildung gezahlt. Wichtig: Der Betrag ist anrechnungsfrei. Das bedeutet, dass er zusätzlich zum Bürger- oder Arbeitslosengeld gezahlt wird. Er mindert also nicht die Leistung, sondern steht als zusätzliche Zahlung zur freien Verfügung.

Voraussetzungen
Anspruch auf Weiterbildungsgeld haben ausschließlich Personen, die an einer abschlussorientierten Weiterbildung teilnehmen. Das sind Bildungsmaßnahmen, die auf einen anerkannten Berufsabschluss hinarbeiten. Am Ende erfolgt eine Prüfung durch die IHK oder die Handwerkskammer. In der Regel wird die Weiterbildung durch den Bildungsgutschein gefördert. Der Bildungsgutschein wird ebenfalls von der Agentur für Arbeit ausgestellt und übernimmt bis zu 100 Prozent der Kosten der beruflichen Fortbildung.
Auch Umschulungen und der Erwerb von Teilqualifikationen sind durch das Weiterbildungsgeld förderfähig. Eine Teilqualifikation zerlegt einen anerkannten Ausbildungsberuf in mehrere inhaltlich und zeitlich abgeschlossene Module. Mehrere Teilqualifikationen können später zu einem vollwertigen Berufsabschluss zusammengeführt werden.
Kein Weiterbildungsgeld hingegen erhalten Teilnehmende von beruflichen Weiterbildungen ohne Abschlussorientierung. Dazu zählen Bildungsmaßnahmen, die auf keinen Berufsabschluss hinarbeiten, sondern bestehendes Wissen vertiefen oder ergänzen wie beispielsweise IT-Fortbildungen und Sprachkurse.
Checkliste: Wer hat Anspruch?
Um Weiterbildungsgeld zu erhalten, gelten demnach folgende Voraussetzungen:
- Bezug von Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld
- Teilnahme an einer durch den Bildungsgutschein geförderten Weiterbildung
- Die Weiterbildung ist abschlussorientiert und führt zu einem anerkannten Berufsabschluss oder einer Teilqualifikation
- Ordnungsgemäße Teilnahme an der Weiterbildung durch Anwesenheit und Mitwirkung
Weiterbildungsprämie und Umschulungsprämie
Neben dem monatlichen Weiterbildungsgeld können Antragsberechtigte eine zusätzliche Erfolgsprämie erhalten. Dabei handelt es sich um die sogenannte Weiterbildungsprämie, auch als Umschulungsprämie bezeichnet. Diese zahlt das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit, wenn Teilnehmende eine Prüfung im Rahmen der Weiterbildung erfolgreich bestehen.
Die Höhe beträgt einmalig 1.000 Euro für das Bestehen einer Zwischenprüfung und einmalig 1.500 Euro für das Bestehen einer Abschlussprüfung. Insgesamt sind somit bis zu 2.500 Euro zusätzliche Förderung möglich.
Antragstellung
Die Antragstellung für das Weiterbildungsgeld und die Weiterbildungsprämie erfolgt beim Jobcenter oder der Agentur für Arbeit. In der Regel prüfen die Ämter automatisch, ob ein Anspruch besteht, wenn eine Weiterbildung durch den Bildungsgutschein bewilligt wird.






