Umschulung: Förderung durch die Agentur für Arbeit

Sei es Arbeitslosigkeit, eine längere Krankheit oder einfach nur der Wunsch nach Veränderung – Gründe für eine berufliche Neuorientierung gibt es viele. Die gute Nachricht: Durch Förderprogramme der Bundesagentur für Arbeit ist eine Umschulung unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig. Dabei übernimmt die Agentur für Arbeit bis zu 100 Prozent der Kosten. Welche Fördermöglichkeiten es gibt und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.

Förderung der Umschulung durch die Agentur für Arbeit

Was ist eine Umschulung?

Anders als eine Weiterbildung baut eine Umschulung nicht auf dem bestehenden Beruf auf, sondern führt zu einem Berufswechsel. So handelt es sich um den Abschluss einer neuen Berufsausbildung. Dabei kann es sich sowohl um eine Erstausbildung handeln als auch um eine weitere Ausbildung in einem neuen Berufsfeld, beispielsweise weil der bereits erlernte Ausbildungsberuf keine Zukunftsperspektive bietet oder aufgrund von Krankheit nicht länger ausgeübt werden kann. 

Da sich bereits vorhandenes Wissen und Berufserfahrung anrechnen lassen, ist eine Umschulung mit einer Dauer von 18 bis 24 Monaten meist kürzer als eine klassische Berufsausbildung. Sie schließt in der Regel mit einer IHK- oder HWK-Prüfung ab und führt zu einem vollwertigen Berufsabschluss.

Förderung durch die Agentur für Arbeit

Als Umschulung definiert die Agentur für Arbeit also das Erlernen eines neuen Ausbildungsberufs. Ziel ist es, dadurch eine bestehende Arbeitslosigkeit zu beenden oder eine sich anbahnende Arbeitslosigkeit abzuwenden. Ist das der Fall, bietet die Agentur attraktive Fördermittel in Form des sogenannten Bildungsgutscheins.  

Der Bildungsgutschein ermöglicht die vollständige Übernahme aller Kosten, die im Rahmen der Umschulung anfallen. Das gilt sowohl für die Kosten der Bildungsmaßnahme selbst als auch für Fahrtkosten und Prüfungsgebühren.

Bildungsgutschein für Umschulungen: Das sind die Voraussetzungen

Nicht jede Umschulung ist förderfähig. Den Bildungsgutschein stellt die Bundesagentur für Arbeit nur dann aus, wenn die neue Berufsausbildung eine Arbeitslosigkeit beendet oder abwendet. Dazu müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Welche das sind, hängt davon ab, ob es sich bei der Umschulung um eine Erstausbildung handelt oder Teilnehmende bereits über eine Ausbildung verfügen: 

Bei bereits vorhandener Berufsausbildung

Angenommen, jemand verfügt bereits über eine Berufsausbildung und strebt jetzt eine weitere Berufsausbildung in einem anderen Bereich an. Dann ist die dafür erforderliche Umschulung förderfähig, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllt: 

  • Der Beruf der ersten Berufsausbildung wird bereits länger als 4 Jahre nicht mehr ausgeübt. ODER: Es handelt sich um einen Beruf, der künftig nicht länger benötigt wird. 
  • Der oder die Teilnehmende eignet sich für den angestrebten Zielberuf.
  • Die Umschulung verbessert die Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

Bei beruflicher Erstausbildung

Verfügen Teilnehmende über noch keine anerkannte Berufsausbildung, dann ist eine Umschulung unter folgenden Voraussetzungen förderfähig: 

  • Der oder die Teilnehmende war mindestens 3 Jahre Berufstätig.
  • Er oder sie eignet sich für den angestrebten Zielberuf.
  • Durch die Umschulung verbessern sich die Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

Förderung beantragen

Über die Bewilligung und Höhe des Bildungsgutscheins entscheidet die Agentur für Arbeit individuell im Einzelfall. Hier erfolgt zunächst ein Beratungsgespräch zwischen der Agentur für Arbeit und dem Antragstellenden, in dem geprüft wird, ob die Voraussetzungen grundsätzlich erfüllt sind. 

Ist das der Fall, kommt es zu einem zweiten Gespräch. Darin legen Antragsteller:innen dar, welche Umschulung sie anstreben und wie diese ihre Berufsfähigkeit verbessert. Wird ihr Förderantrag durch die Agentur für Arbeit bewilligt, erhalten sie den Bildungsgutschein per Post. Nach dem Erhalt ist dieser für 3 Monate gültig. 

Weitere Fördermittel für Umschulungen

Neben dem Bildungsgutschein bietet die Agentur für Arbeit mit dem Weiterbildungsgeld und der Weiterbildungsprämie zwei weitere Förderinstrumente speziell für Umschulungen: 

  • Weiterbildungsgeld: Eine neue Berufsausbildung im Rahmen einer Umschulung fördert die Agentur für Arbeit mit einem Weiterbildungsgeld von 150 Euro monatlich. Das Weiterbildungsgeld lässt sich dabei zusätzlich zur Förderung durch den Bildungsgutschein beziehen. 
  • Weiterbildungsprämie: Zusätzlich dazu lassen sich weitere Zuschüsse für den erfolgreichen Abschluss von Zwischen- und Abschlussprüfungen erhalten. So belohnt die Agentur für Arbeit das Bestehen von Zwischenprüfungen mit 1.000 Euro. Für Abschlussprüfungen sind es sogar ganze 1.500 Euro.