Bildungsgutschein: Voraussetzungen, Höhe und Beantragung

Berufliche Weiterbildung bei voller Übernahme der Kosten – genau das verspricht der Bildungsgutschein. Dabei übernimmt die Agentur für Arbeit bis zu 100 % der Weiterbildungskosten, wenn dadurch eine bestehende Arbeitslosigkeit beendet oder eine drohende Arbeitslosigkeit abgewendet werden kann. Welche weiteren Voraussetzungen gelten, welche Kosten gefördert werden und was es bei der Beantragung zu beachten gilt.

Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit

Wer kann einen Bildungsgutschein erhalten?

Der Bildungsgutschein ist ein Instrument der Bundesagentur für Arbeit und des Jobcenters. Ziel ist es, eine Arbeitslosigkeit durch Weiterbildung zu beenden oder eine bevorstehende Arbeitslosigkeit abzuwenden. Doch auch Weiterbildungen für den beruflichen Wiedereinstieg nach Elternzeit oder längerer Krankheit sind förderfähig. 

Dabei gilt immer: Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter prüfen jeden Antrag individuell. In einem persönlichen Gespräch wird ermittelt, ob die Qualifizierungsmaßnahme notwendig ist und wie sie die Eingliederungs- und Berufschancen verbessert. 

Grundsätzlich förderfähig sind Personengruppen, die eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Arbeitslose und Arbeitssuchende, wenn die Weiterbildung eine Arbeitslosigkeit beendet oder eine bevorstehende Arbeitslosigkeit abwenden kann.
  • Berufstätige, wenn ihr Job durch den Strukturwandel bedroht ist oder sie durch eine Umschulung einen Bildungsabschluss nachholen. 
  • Wiedereinsteiger, wenn die Weiterbildung nach längerer Elternzeit, Krankheit oder Pflegephase beim Wiedereinstieg ins Berufsleben unterstützt. 
  • Geringqualifizierte, wenn sie keinen oder einen veralteten Berufsabschluss besitzen und durch die Weiterbildung ihre Berufschancen verbessern.

Je nach Ermessen der Agentur für Arbeit gibt es weitere Anwendungsfälle für den Bildungsgutschein. Dazu zählt die Förderung älterer Arbeitnehmer:innen, die durch Weiterbildung länger im Job bleiben können. Eine weitere Zielgruppe sind Migrant:innen mit fehlenden oder nicht anerkannten Qualifikationen.

Bildungsgutschein trotz Job?

Der Bildungsgutschein gilt also nicht nur für Arbeitslose, sondern auch für Berufstätige. Letztere müssen gegenüber der Agentur für Arbeit begründen können, warum ihr aktueller Job von Arbeitslosigkeit bedroht ist und wie dies durch eine Weiterbildung abgewendet werden kann. Auch Angestellte in Kurzarbeit sind förderfähig. 

Was wird gefördert?

Mit dem Bildungsgutschein fördert die Agentur für Arbeit nicht nur die Kosten für die Weiterbildung selbst, sondern auch damit verbundene Aufwendungen wie Fahrkosten und Kinderbetreuung. Förderfähig sind folgende Kosten:

  • Kosten für die Weiterbildung selbst
  • Kosten für Lernmittel und Arbeitskleidung
  • Prüfungsgebühren
  • Fahrkosten
  • Kosten für die Kinderbetreuung während der Bildungsmaßnahme
  • Kosten für Unterbringung und Verpflegung, falls tägliches Pendeln nicht zumutbar ist

Höhe der Förderung

Auch hier gilt: Ob und in welcher Höhe die hier genannten Kosten gefördert werden, prüft die Bundesagentur für Arbeit individuell. Grundsätzlich sind hier Förderungen von bis zu 100 % möglich. Der Umfang und die Höhe des Bildungsgutscheins werden in einem persönlichen Gespräch mit der Agentur für Arbeit abgestimmt.  

Schritt für Schritt: Wie bekomme ich einen Bildungsgutschein? 

Zuständig für den Antrag, die Bewilligung und Ausstellung des Bildungsgutscheins ist die Bundesagentur für Arbeit. Das gilt auch für Empfänger:innen von Bürgergeld, für die normalerweise das Jobcenter zuständig ist. In einem Erstgespräch wird ermittelt, ob die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind und in welchem Umfang die Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit möglich ist.

Nach einem ersten Beratungsgespräch kommt es, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, zu einem weiteren Gespräch. Darin wird dargelegt, wie die Weiterbildung die Berufsfähigkeit verbessert. Außerdem werden organisatorische Fragen geklärt, etwa zum Bildungsträger, Starttermin und der Dauer der Weiterbildung. 

Nach dem Gespräch prüft die Agentur für Arbeit, ob und in welchem Umfang die angestrebte Qualifizierung gefördert wird. Der Erhalt des Bildungsgutscheins erfolgt in Papierform und gilt als Bewilligung des Antrags. Empfänger:innen haben dann 3 Monate Zeit, den Bildungsgutschein einzulösen. 

Welche Bildungsträger sind förderfähig?

Nicht jede Form der Weiterbildung ist förderfähig. So lässt sich der Bildungsgutschein ausschließlich bei Bildungsträgern mit AZAV-Zertifizierung einlösen. Bei der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) handelt es sich um eine Rechtsverordnung, die festlegt, welche Einrichtungen von der Agentur für Arbeit gefördert werden. 

Als AZAV-zertifizierter Bildungsträger hat die Digitale Leute School bereits zahlreiche Teilnehmer:innen bei der Einlösung ihrer Bildungsgutscheine begleitet. Dabei unterstützen wir von der Antragstellung über die Kommunikation mit der Agentur für Arbeit bis hin zur Auswahl der passenden Weiterbildung. Erfahre jetzt, welche Chancen sich dir mit einem Bildungsgutschein bieten und buche dein kostenloses Beratungsgespräch. 

Tipps für den Erhalt des Bildungsgutscheins

Der Bildungsgutschein ist eine sogenannte Kann-Leistung, kein Rechtsanspruch. Die Entscheidung erfolgt im Ermessen der jeweiligen Fachberater:innen bei der Agentur für Arbeit. Um die Chancen auf die Bewilligung zu erhöhen, ist es deshalb ratsam, sich gut auf das Gespräch vorzubereiten. Dabei helfen folgende Tipps: 

  • Ein konkretes Berufsziel formulieren: „Ich möchte als [Jobtitel] arbeiten, dafür wird in fast allen Stellenausschreibungen [Skill/Abschluss] verlangt. Genau das vermittelt der Lehrgang [Titel der Weiterbildung].“
  • Stellenanzeigen nutzen: Sammle Stellenanzeigen, in denen genau die Qualifikationen gefordert sind, die du über die Weiterbildung erreichen möchtest. So lässt sich die Nachfrage am Arbeitsmarkt belegen. 
  • Bewerbungen dokumentieren: Arbeitslose und Arbeitssuchende können für die Notwendigkeit einer Weiterbildung argumentieren, indem sie der Agentur für Arbeit bisherige Absagen vorlegen. 
  • Motivation belegen: Falls es schon eigene Bemühungen gab, sich in dem besagten Bereich fortzubilden, solltest du diese vorlegen. 
  • Passende Weiterbildungsangebote vorlegen: Zeige, dass der Kurs AZAV-zertifiziert ist und lege den konkreten Lehrplan vor. 

Neben dem Austausch im Gespräch kann es auch helfen, die genannten Punkte in einem Motivationsschreiben zu verschriftlichen. 

Weiterbildungsgeld

Die Agentur für Arbeit unterscheidet zwischen beruflichen Weiterbildungen und abschlussorientierten Weiterbildungen. Bei einer beruflichen Weiterbildung werden bereits bestehende Kenntnisse vertieft oder ergänzt. Typisches Beispiel ist eine IT-Fortbildung oder ein Sprachkurs. 

Die abschlussorientierte Weiterbildung hingegen zielt auf den Erwerb eines vollwertigen, staatlich anerkannten Berufsabschlusses ab. Ist das der Fall, fördert die Agentur für Arbeit die Qualifizierungsmaßnahme über den Bildungsgutschein hinaus. So erhalten Teilnehmende zusätzlich ein sogenanntes Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro monatlich. 

Zu abschlussorientierten Weiterbildungen zählen beispielsweise Umschulungen und Teilqualifikationen, die stufenweise zum Berufsabschluss führen. Auch Vorbereitungslehrgänge auf Externenprüfung zählen dazu. 

Weiterbildungsprämie

Einen weiteren zusätzlichen Anreiz bietet die Bundesagentur für Arbeit für das Bestehen von Abschluss- und Zwischenprüfungen. Diese Prämie richtet sich ausschließlich an Teilnehmer:innen einer abschlussorientierten Weiterbildung und beläuft sich auf 1.000 Euro für Zwischenprüfungen und auf 1.500 Euro für Abschlussprüfungen. Ob eine Weiterbildungsprämie möglich ist, prüft die Agentur für Arbeit im Einzelfall.